Heilpraktikerin für Psychotherapie
In Deutschland gibt es drei verschiedene Berufe, die psychotherapeutisch tätig werden dürfen:
1. Der Arzt / Psychiater - nach einem bestandenen Medizinstudium darf dieser nach Abschluss einer Zusatzausbildung Psychotherapie betreiben. Die Bezeichnung Psychiater steht für einen Mediziner, der eine Facharztausbildung (5 Jahre) für den Bereich Psychiatrie absolviert hat. Mit dieser Zusatzausbildung darf nach dem Abschluss Psychotherapie betrieben werden. Die Thematik beschäftigt sich aber in der Praxis hauptsächlich mit dem Thema der Medikamente (Psychopharmaka).
2. Der Psychologische Psychotherapeut - ein Psychologe kann nach dem Studium eine Weiterbildung ca. 3-5 Jahre) in einem sozialrechtlich anerkannten Therapieverfahren zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Diese Berufsgruppe nennt sich "Psychologischer Psychotherapeut".
3. Der Heilpraktiker/Die Heilpraktikerin (Psychotherapie, HPP) - nach bestandener Prüfung beim Gesundheitsamt dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie psychotherapeutisch tätig werden.
Während die Psychotherapeuten nur sozialrechtlich anerkannte Verfahren anwenden dürfen (Kognitive Verhaltenstherapie, Psycho-Analyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) hat der Heilpraktiker für Psychotherapie freie Hand (Therapiefreiheit) und kann somit seinen Patienten durch die Nutzung einer Integrativen Psychotherapie das auf die Patientenbedürfnisse abgestimmte Therapieangebot machen. Die Psychotherapieforschung hat festgestellt, dass es Sinn macht, aus mehreren unterschiedlichen Therapieverfahren bestimmte psychotherapeutische Methoden herauszunehmen, um für den Patienten das Beste zu erreichen.